Wir gehen gezielt auf dich ein. Jeder ist anders und lernt anders. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir in der Lage, dich optimal und persönlich zu fördern. Bei uns begleitet dich dein eigener Fahrlehrer vom Anfang bis Ende.
Das Ziel ist klar definiert, du möchtest deinen Führerschein. Mit deinem individuellen Ausbildungsplan hast du immer alles im Blick - was kommt als nächstes? Wo hakt es noch? Mit Hilfe unserer Diagrammkarten bist du immer Up-to-Date.
Nicht nur in den Theoriestunden sorgen wir für modernste Ausrüstungen, wie z.B. großflächige HD-Bildschirme. Ebenfalls in der Praxis, denn auch unsere Ausbildungsfahrzeuge sind stets gewartet und auf dem neusten Stand.
Wie viel habe ich bereits gezahlt? Was kommt noch auf mich zu? Bei uns gibt es keine Überraschungen bei der Abrechnung. Durch unsere wöchentliche Kostenaufstellung behälst du die Kosten für deine Ausbildung immer im Blick.
Wer A wie Auto sagt, der muss auch den Führerscheinklasse B machen. Hinter diesem Buchstaben verbirgt sich für Viele die Eintrittskarte in die Welt: Die Lizenz zum Autofahren. Mit dem Erwerb der Führerscheinklasse B, darfst du Kraftfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5t fahren.
Mit der Klasse BE darfst du einen Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg fahren.
Der Besitz der Führerschein Klasse B ist hier Voraussetzung.
Natürlich kannst du beide Führerscheinklassen bei uns in Kombination erwerben.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
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